FAQ - häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Münz- und Objekt-Auktionen von Gorny & Mosch.

Was ist besonders wichtig?

Ihr schriftlicher Auftrag, ob per Brief, Fax oder E-Mail, sollte möglichst frühzeitig bei uns eintreffen, spätestens einen Tag vor der Münz- oder Objekt-Auktion.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an: +49-89/24 22 643-0.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um unsere Auktionen.

Was spricht für Gorny & Mosch als Auktionshaus?

Unsere Experten haben alle Stücke vor der Auktion auf Echtheit und eventuelle Mängel geprüft. Die Beschreibungen der Münzen und Objekte im Katalog sind sorgfältig und gewissenhaft von unseren Experten verfasst. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, solange im Katalog oder bei der Versteigerung nichts Gegenteiliges angegeben wird. Gorny & Mosch ist Partner von Art Loss Register: Alle identifizierbaren Kunstobjekte und Münzen werden vor der Versteigerung mit der Datenbank des Registers individuell abgeglichen.
Als Mitglied der Verbände ANA (American Numismatic Association), AINP (Association Internationale des Numismates Professionels), PNG (Professionel Numismatist Guild) sowie der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft e.V. sind wir deren strengen Regeln verpflichtet.
Gorny & Mosch steht seit über 50 Jahren für Zuverlässigkeit und Seriosität.

Wie biete ich bei den Auktionen von Gorny & Mosch?

Wenn Sie zum ersten Mal bei uns bieten möchten, ist es notwendig, dass Sie uns mindestens eine Münz- oder Kunsthandlung, bei der Sie schon einmal gekauft haben, als Referenz nennen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten bei unseren Auktionen zu bieten:

Persönlich
Sie können persönlich vor Ort bei uns in München im Auktionssaal dabei sein und die besondere Atmosphäre genießen.

Schriftlich
Wenn Sie nicht persönlich anwesend sein können, dann haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Gebote schriftlich per Brief oder Fax mitzuteilen.

Per Telefon
Wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, dann teilen Sie uns bitte mindestens zwei Telefonnummern mit, unter denen wir Sie am Auktionstag erreichen können. Unsere Mitarbeiter rufen Sie am Auktionstag zum Test einmal an und melden sich dann ein zweites Mal, kurz bevor Ihre Losnummer zum Ausruf kommt. Der Zeitplan der Auktion bietet eine gute Orientierung, zu welchem Zeitpunkt Ihre Losnummer aufgerufen wird. Wir können mit Ihnen auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch oder Russisch telefonieren – Sie haben die Wahl.

Per Internet
Online-Bieten funktioniert ganz einfach auf unserer AUEX-Plattform. Wenn Sie zum ersten Mal online bieten, müssen Sie sich registrieren. Bei nächsten Mal genügt eine Anmeldung mit Benutzername (E-Mail-Adresse) und Passwort. Außerdem haben Sie die Möglichkeit auf AUEX live während der Auktion über Ihren Rechner oder Ihr Mobilphone bei uns zu bieten. Sie haben den Vorteil, dass Sie von überall her mitsteigern und live am Bildschirm das Auktionsgeschehen verfolgen können.

Der Ausruf erfolgt zu 80 % des im Katalog angegebenen Schätzpreises. Gebote darunter werden nicht akzeptiert.

Schicken Sie uns Ihren Auftrag (per Post, Fax oder E-Mail) frühzeitig. Bei gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.

Wenn Sie Fragen haben - unsere Mitarbeiter sind gerne für Sie da: +49-89/24 22 643-0.

Kann ich persönlich an den Gorny & Mosch-Auktionen teilnehmen?

Die persönliche Teilnahme an den Auktionen ist der ideale Weg Münzen und Objekte zu ersteigern. Die besondere Atmosphäre im Auktionssaal ist immer wieder ein Erlebnis für Sie als Sammler und München ist auf jeden Fall eine Reise wert. Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie persönlich in München begrüßen können. Anfahrtsbeschreibungen und eine Übersichtskarte finden Sie hier.

Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen:
+49-89/24 22 643-0.

Selbst kurz vor der Auktion und in den Pausen können Sie die Münzen und Objekte noch in aller Ruhe besichtigen und einen persönlichen Eindruck der Ware gewinnen.

Wie entsteht der Preis in einer Auktion?

Der im Katalog angegebene Preis ist die Schätzung durch einen unserer Experten. Der Ausruf erfolgt zu 80 % des Schätzpreises. Damit liegt das Mindestgebot bei 80 % des Schätzpreises. Die Zuschlagpreise sind oft viel höher als die Schätzpreise.

Wir müssen vor der Auktion alle schriftlichen Gebote koordinieren: Bei gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag.

Folgende Beispiele sind im Bietverfahren möglich:

Beispiel 1: Schätzpreis: 1.000 Euro
Wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt, ruft der Auktionator das Los in der Auktion mit 80 % des Schätzpreises, d.h. mit 800,- EUR aus. Wenn im Saal nur ein Bieter darauf ein Gebot abgibt, erhält der Saalbieter den Zuschlag für 800 Euro.

Beispiel 2: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegen dem Auktionator drei schriftliche Gebote vor:
Bieter 1: Limit 2.900 Euro
Bieter 2: Limit 1.800 Euro
Bieter 3: Limit 800 Euro
Nach der Versteigerungsordnung muss der Auktionator im Interesse von Bieter 1 Bieter 2 angemessen überbieten (um ca. 5 bis 10 %). Der Ausrufpreis beträgt daher im Interesse von Bieter 1 1.900 Euro (obwohl die Schätzung 1.000 Euro beträgt). Falls keine höheren Gebote im Saal erfolgen, erhält Bieter 1 den Zuschlag für 1.900 Euro. Das Höchstgebot von 2.900 Euro musste nicht ausgeschöpft werden.

Beispiel 3: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegt dem Auktionator nur ein schriftliches Gebot von 850 Euro vor:
Das Los wird in der Auktion mit 800,- EUR ausgerufen. Falls kein Bieter im Saal ein Gegengebot abgibt, erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag bei 800 Euro.

Beispiel 4: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegt dem Auktionator nur ein schriftliches Gebot von 1.200 Euro vor:
Der Auktionator ruft das Los mit 800 Euro aus. Gibt es im Saal keinen Gegenbieter, erhält der schriftliche Bieter den Zuschlag bei 800 Euro. Falls es im Saal Gegenbieter gibt, bietet der Auktionator für seinen schriftlichen Bieter bis maximal 1.200 Euro und erteilt einem Gegenbieter im Saal erst bei 1.300 Euro den Zuschlag.

Beispiel 5: Schätzpreis: 1.000 Euro
Es liegen drei Gebote von je 975 Euro vor: Um Missverständnisse zu vermeiden, überzieht der Auktionator das zuerst eingegangene Gebot geringfügig und erteilt den Zuschlag bei 1.000 Euro.

Welche Mindeststeigerungsstufen gelten beim Bieterverfahren?

Die Mindeststeigerungsstufen betragen ca. 5% des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d.h.:

Bis


100,00 Euro
⁢200,00 Euro
⁢500,00 Euro
⁢1.000,00 Euro
⁢2.000,00 Euro
⁢5.000,00 Euro
⁢10.000,00 Euro
⁢20.000,00 Euro
⁢50.000,00 Euro
⁢100.000,00 Euro
⁢500.000,00 Euro

5,00 Euro
⁢10,00 Euro
⁢25,00 Euro
⁢50,00 Euro
⁢100,00 Euro
⁢200,00 Euro
⁢500,00 Euro
⁢1.000,00 Euro
⁢2.000,00 Euro
⁢5.000,00 Euro
⁢10.000,00 Euro

Wie kann ich nach der Münz- oder Objektauktion bezahlen?

Am einfachsten ist die Zahlung per Überweisung. Unsere Bankdaten lauten:

Postbank
BLZ 700 100 80
Kto.-Nr. 1503 84-802
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
IBAN: DE 28 7001 0080 0150 3848 02

Commerzbank München
BLZ 700 400 41
Kto.-Nr. 66 67 117 00
BIC (SWIFT): COBADEFF XXX
IBAN: DE 73 7004 0041 0666 7117 00

HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70
Kto.-Nr. 00 2860 120
BIC (SWIFT): HYVEDEMM XXX
IBAN: DE 36 7002 0270 0002 8601 20

Per Scheck
Selbstverständlich können Sie auch per Scheck bezahlen. Bankspesen bei Auslandschecks betragen 15 Euro, ab 25.000 Euro dann 50 Euro.

Bar
Natürlich können Sie Ihre Rechnung auch in bar zahlen gemäß den gesetzlichen Bestimmen.

Im Voraus
Sie erhalten zuerst Ihre Rechnung. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen die reservierten Münzen und Objekte unverzüglich zu.

Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort fällig, bei schriftlichen Bietern 10 Tage nach Erhalt der Auktionsrechnung.

Wann erfolgt der Versand und wie hoch sind die Versandkosten?

Auch als schriftlicher Bieter müssen Sie nicht lange auf Ihre Münzen und Objekte warten. Der Versand beginnt sofort nach der Auktion.
Die Versandkosten hängen vom Wert und Gewicht der Münze oder des Objektes ab.
Für Kunden aus dem Ausland werden die Versand- und Ausfuhrformalitäten von Gorny & Mosch erledigt. Ausländische Kunden werden gebeten, die Devisen- und Einfuhrbestimmungen zu beachten. Der Export von Münzen und Objekten verursacht höhere Versandkosten.
Alle Münzen und Objekte sind beim Versand versichert. Sperrige und leicht zerbrechliche Objekte werden per Spedition auf Kosten des Empfängers verschickt.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?

Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen unterliegen der Vollbesteuerung (gekennzeichnet mit +) bzw. befinden sich in der Vorübergehenden Verwendung (gekennzeichnet mit ●) und sind als solche auf einer Liste im gedruckten Katalog verzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Ust. ausgewiesen. Seit dem 01.01.2000 sind viele Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, steuerfrei.
Bitte fragen Sie uns: +49-89/24 22 643-0

Wie berechnet sich mein Endpreis?

Für Münzen:
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld.
Für Käufer aus EU Ländern gilt: Käufer zahlen bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 25%. Bei vollbesteuerter Ware (gekennzeichnet mit +) beträgt das Aufgeld 20% zzgl. gesetzlicher Ust auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten. Bei Ware in der Vorübergehenden Verwendung (gekennzeichnet mit ●) beträgt das Aufgeld 20% zzgl. Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechung. Die Nebenkosten zzgl. 19% Ust werden separat in Rechnung gestellt.
Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU (Drittland) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Ust. berechnet, später bei Vorlage des gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweises erstattet. Führt die GM die Waren selbst aus, wird die Rechnung Ust.-frei erstellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt in jedem Falle der Käufer.
Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 15%.

Für Objekte:
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld.
Für Käufer aus EU Ländern gilt: Käufer zahlen bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 25%. Bei vollbesteuerter Ware (gekennzeichnet mit +) beträgt das Aufgeld 20% zzgl. gesetzlicher Ust. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten. Bei Ware in der Vorübergehenden Verwendung (gekennzeichnet mit ●) beträgt das Aufgeld 20% zzgl. Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechnung. Die Nebenkosten(z.B. Versandkosten) zzgl. 19% Ust werden separat in Rechnung gestellt.
Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU (Drittland) gilt: Das Aufgeld beträgt einheitlich 20%. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer berechnet, später bei Vorlage des gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweises erstattet. Führt die GM die Waren selbst aus, wird die Rechnung Ust.-frei erstellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer selbst. 

Kann ich als Neukunde mitbieten?

Selbstverständlich können Sie auch als neuer Kunde bei uns bieten. Dafür ist es notwendig, uns mindestens eine Münz- oder Kunsthandlung zu nennen, mit der Sie bereits in Geschäftsverbindung stehen.
Rufen Sie uns bei Fragen einfach an: +49-89/24 22 643-0. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Wie erfahre ich, ob ich erfolgreich war?

Alle Bieter erhalten gratis die Ergebnisliste innerhalb von zwei Wochen nach der Auktion. Hier im Internet können Sie die Ergebnisliste jeweils sofort nach der Auktion einsehen.

Kann ich die unverkauften Stücke - Rücklose - auch nach der Auktion noch kaufen?

Alle Stücke, auf die während der Auktion nicht geboten wurde, können Sie innerhalb von drei Wochen nach der Auktion zu 80 % des Schätzpreises (zuzüglich Aufgeld, Mehrwertsteuer und Versandkosten) erwerben.

Was bedeutet Ware in der Vorübergehenden Verwendung?

Ware in der Vorübergehenden Verwendung ist in unserem Print- und Online-Katalog mit ● gekennzeichnet.

Das auf den Zuschlag zu zahlende Aufgeld beträgt einheitlich bei Münzauktionen 20%, bei Auktionen Kunst der Antike 20%. Zusätzlich werden Einfuhrumsatzsteuer und Versandkosten nach folgenden Maßgaben erhoben:

Für Käufer aus EU Ländern gilt:
Nach der endgültigen Zollabwicklung, die erst nach dem erfolgten Zuschlag erledigt werden kann, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld in einer separaten Rechnung berechnet. Die Nebenkosten (z.B. Versandkosten) zzgl. 19% Ust werden separat in Rechnung gestellt.

Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU (Drittland) gilt:
Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer berechnet, später bei Vorlage des gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweises erstattet. Wird die Ware von uns selbst in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer nicht berechnet.